Das elektronische Hinweisgebersystem
Zur Erfassung und Prävention von unternehmensschädigendem Verhalten wurde ein zertifiziertes elektronisches Hinweisgebersystem (BKMS® System) eingeführt.
Über das System können Beschäftigte, Geschäftspartner und Kunden online Hinweise über Unregelmäßigkeiten abgeben. Es ist weltweit und rund um die Uhr verfügbar, so dass vertrauliche Informationen zu Korruption und Wirtschaftskriminalität direkt und anonym weitergeleitet werden können. Die Anonymität der Hinweisgeber ist durch das zertifizierte BKMS® System absolut sichergestellt.
Jede Meldung wird intensiv auf ihren sachlichen Gehalt geprüft, gegebenenfalls werden Sanktionsmaßnahmen eingeleitet.
Externe Meldestellen
Alle Personen, die einen Verstoß oder ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit AirIT melden möchten, haben auch die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Hinweisgeber, die diesen Weg wählen, fallen ebenso unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. In Deutschland können sich Hinweisgeber an die externen Meldestellen des Bundesamtes für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie des Bundeskartellamtes wenden.